(1) Voraussetzung der Genehmigung ist ferner, dass
die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte genügend gesichert ist, keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der Träger oder die Leiterin oder der Leiter der Schule nicht die für die Verwaltung oder Leitung der Schule erforderliche Eignung besitzt oder keine Gewähr dafür bietet, nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu verstoßen, die Schuleinrichtungen den allgemeinen gesetzlichen und ordnungsbehördlichen Anforderungen entsprechen.
(2) Die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte an einer Ersatzschule ist nur genügend gesichert, wenn
über das Anstellungsverhältnis ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen ist, der Anspruch auf Urlaub und die regelmäßige Pflichtstundenzahl festgelegt sind, die Gehälter und Vergütungen bei entsprechenden Anforderungen hinter den Gehältern der Lehrkräfte an gleichartigen oder gleichwertigen öffentlichen Schulen nicht wesentlich zurückbleiben und in regelmäßigen Zeitabschnitten gezahlt werden und für die Lehrkräfte eine Anwartschaft auf Versorgung erworben wird, die wenigstens den Bestimmungen der Angestelltenversicherung entspricht.
(3) Für Ordenslehrkräfte entfallen die Vorschriften des Absatzes 1 Nr. 1 und des Absatzes 2.
Ich vermisse das Board auch, die alten Zeiten waren einfach unvergesslich. Vor allem mit Mike dem Specker und wie ein Glitcher nach dem anderen dermassen auf's Maul bekommen hat oder nach Lust und Laune ihre Wii eingefreezt wurde.
Sind TLOR // K!zaru und Mr.1 hier eigentlich auch angemeldet?
Ich bin sehr selten im NWE Chat, aber wenn ich mal dort bin ist es ausgestorben. Die chatten jetzt über Skype, soweit ich weiss. Naja, hatte zwar nette Spieler bei NWE, aber dort bin ich schon lange nicht mehr drin.